WINDKRAFT-WISSEN e.V.

Wissenswertes für Windkraftinteressenten.

WINDKRAFT-WISSEN e.V.

Wissenswertes für Windkraftinteressenten.

Was bedeutet das für eine Gemeinde: Wertverlust kontra Stromertrag

Der Preis einer Immobilie hängt von vielen Faktoren ab, weswegen es sehr schwierig ist, einen direkten Zusammenhang des Kaufpreises mit dem Vorhandensein einer Windkraftanlage herzustellen. Deshalb hat der Besitzer eines Grundstücks bzw. eines Hauses, in dessen Nähe eine Windkraftanlage errichtet wird auch keine Chance, eine eventuelle Wertminderung, die durch diese Tatsache entstanden sein könnte, gerichtlich geltend zu machen. Wenn die gesetzlich festgelegten Bestimmungen zum Bau einer Windkraftanlage eingehalten wurden, kann man z.B. auch nicht den Einheitswert der Immobilie, der zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen wurde, mindern lassen.

Einen kleinen Anhaltswert für den Wertverlust bietet aber eine Studie des RWI-Leibnitz Instituts für Wirtschaftsforschung, mit dem Titel: „Local Cost for Global Benefit: The Case of Wind Turbines“ Hierin wurden von Wissenschaftlern fast drei Millionen Verkaufsangebote des Onlineportals ImmobilienScout24 zwischen den Jahren 2007 und 2015 analysiert und mit den Standorten von ca. 27.000 Windkraftanlagen verglichen.

Laut dieser Studie verlieren Einfamilienhäuser auf dem Land bis zu 7,1 % an Wert, wenn in einem Abstand von bis zu einem Kilometer Windkraftanlagen errichtet werden. Bei älteren Häusern kann der Wertverlust laut dieser Studie sogar bis zu 23 Prozent betragen.

Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, was dies für eine Gemeinde mit 2.000 Einwohnern bedeuten kann, wenn ein Windkraftwerk in einem Kilometer Entfernung vom Ortskern errichtet wird:

Mit der Annahme, dass 2000 Einwohner in Einfamilienhäusern durchschnittlich zu jeweils 3 Personen zusammenleben, ergeben sich ca. 2000 / 3 = 667 Einfamilienhäuser.

Nimmt man zudem an, dass der Wert jedes dieser Einfamilienhäuser durchschnittlich 100.000 € beträgt, summiert sich der Gesamtwert der Immobilien des Dorfes auf 100.000 € x 667 = 66,7 Millionen €.

5% Wertverlust daraus sind: 66,7 x 0,05 = 3,3 Millionen €.

Wenn das Windkraftwerk im Jahr ca. 6 GWh Strom produziert, der mit 0,06 € pro kWh vergütet wird (hier wurde mit einer Nennleistung von 3 MW bei 2000 Volllaststunden kalkuliert), wären das 6 GWh x 1000 x 1000 = 6.000.000 kWh x 0,06 € = 360.000 € Einnahmen für die Gemeinde pro Jahr.

Das Windkraftwerk müsste also ca. 9 Jahre (3,3 / 0,36) laufen und es müssten sämtliche Einnahmen aus dem Stromertrag den betroffenen Bürgern zu gute kommen (Steuern seien hier mal vernachlässigt), damit der Wertverlust, den die Immobilien der Einwohner erfahren, wieder ausgeglichen wäre.

Die Anschaffungskosten eines solchen Windkraftwerkes incl. Installation betragen aber derzeit ca. 5 Millionen €. D.h. nach weiteren 14 Jahren (5 / 0,36) wäre das Windkraftwerk abbezahlt (Zinsen und Wartungskosten vernachlässigt).

Zusammengerechnet würde es 23 Jahre dauern, bis sich das Windkraftwerk amortisiert hätte und der Wertverlust der Häuser der Gemeinde ausgeglichen wäre. Bis dahin ist es aber mit großer Wahrscheinlichkeit bereits erneuerungsbedürftig.